Installateure
Gemäß dem Satzungsrecht des Zweckverbandes Beilrode-Arzberg (§ 15 Abs.2 Wasserversorgungssatzung) darf die Errichtung der Verbrauchseinrichtung hinter dem Hausanschluss und
wesentliche Veränderungen daran nur durch den Zweckverband oder ein vom Zweckverband zugelassenes Installationsunternehmen erfolgen.
Hierzu schließt der Zweckverband Beilrode-Arzberg als zuständiges Versorgungsunternehmen mit dem ortsansässigen Installateurunternehmen einen Installateurvertrag ab. Das Antragsformular
ist nachfolgend auf dieser Seite zu finden.
Weiterhin ist ein Verzeichnis mit den aktuell vom Zweckverband zugelassenen Installationsunternehmen veröffentlicht.
Nicht ortsansässige Installationsunternehmen müssen, um in unserem Versorgungsbereich arbeiten zu dürfen, einen gültigen Installateurausweis vorlegen, um dann vorübergehend
baumaßnahmenbezogen einen Gasteintrag in unser Installateurverzeichnis zu erhalten.
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